Kopflausalarm

09.11.2017

Kopfläusalarm

Sehr geehrte Eltern der SchülerInnen unserer Schule,

trotz erfolgter Aufklärungsaktionen in den vergangenen Wochen über das Verhalten bei Kopflausbefall muss ich Sie dringend bitten, Ihr Kind auf Kopflausbefall zu untersuchen. Es kommt gehäuft vor, dass Kinder ohne entsprechend eingeleitete Maßnahmen mit Kopfläusen zur Schule geschickt werden. Es ist keine Schande Läuse zu haben, sondern sie zu behalten bzw. nicht zu bekämpfen(!) .

Ich bitte Sie, die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (auf der Homepage der Schule veröffentlicht, bei Bedarf auch im Sekretariat erhältlich) zu beachten und Ihre Kinder erst dann wieder zur Schule zu schicken, wenn nach Kopflausbefall entsprechende Maßnahmen zu deren Beseitigung durchgeführt wurden und eine Bestätigung vorliegt, dass das Kind frei von Kopfläusen ist. Nach wiederholtem Befall ist eine ärztliche Bestätigung zwingend erforderlich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 

I. Lehmann