Info Infektionsschutz

LDS

Mitteilungspflicht der Eltern (§ 34 Abs. 5 IfSG):

 

Wenn eine Erkrankung oder ein Verdacht vorliegt, ist der Sorgeberechtigte verpflichtet die Ein-richtungsleitung unverzüglich zu informieren. Das liegt im Interesse jedes Einzelnen. Nur so können unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der anderen Betreuten oder Beschäftigten ergriffen werden.

 

Hinweise und Erläuterungen:

 

GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN - Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte

 

 

 

Hinweise zu den Empfehlungen bei akuten Atemwegserkankungen